Die Vertragsparteien Mama und Krümel schließen folgenden Mietvertrag:
§ 1 Mietsache
Die Vermieterin vermietet dem Mieter Krümel von Anfang September 2005 an zu Wohnzwecken die Wohnung 1.Stock, Mitte im Hause Straatmann.
Die Wohnfläche beträgt anfangs 1 cm² und kann nach Bedarf auf bis zu 400 cm² erweitert werden. Die in Abs. 1 bezeichnete Wohnung besteht aus einem Schlaf-, Spiel- und Esszimmer. Zum Mietgebrauch sind folgende Anlagen und Einrichtungen vorhanden: Fernwärme (durchgehend 37° C). Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Schwimmbadwartung (monatlich durch kompetentes Fachpersonal). Gemeinschaftsküche, deren Nutzung Krümel rund um die Uhr zur Verfügung steht. Vollpension ist inbegriffen.
§ 2 Miete
Die Miete ist frei.
Krümel verpflichtet sich, an sportlichen Aktivitäten teilzunehmen, so wie einmal pro Woche das Tanzbein zu schwingen.Es sind nächtliche Ruhezeiten zu beachten.
§ 3 Kündigung
Es besteht ein beiderseitig verpflichtender Vertrag. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 7 Monate. Die Vertragsdauer ist begrenzt auf 10 Monate Mietdauer (plus/minus 2 Wochen), Stichtag ist der 09.06.2006. Die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung besteht nur bei Annahme des gefahrlosen Umzuges des Mieters Krümel. Die Kündigung muss form- und fristgerecht gestellt werden. Dies ist nur durch den Mieter möglich. Krümel hat seinen Auszug durch mehrmaliges Bitten, möglichst in immer kürzeren Minutenabständen mit zunehmender WEHEmenz anzukündigen.